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   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2011 - L 8 AY 45/11 B   

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https://dejure.org/2011,124432
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2011 - L 8 AY 45/11 B (https://dejure.org/2011,124432)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.07.2011 - L 8 AY 45/11 B (https://dejure.org/2011,124432)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. Juli 2011 - L 8 AY 45/11 B (https://dejure.org/2011,124432)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2011 - L 8 AY 45/11
    Auch ist möglich, dass die Bewilligung nicht schriftlich, sondern nach § 37 Abs. 2 VwVfG (nicht § 33 Abs. 2 SGB X; diese Regelung gilt nicht bei Verfahren nach dem AsylbLG) auf andere Weise konkludent durch Überweisung erfolgt ist (s. hierzu, auch zum Dauer-VA, Urteil des BSG vom 17. Juni 2008 B 8/9b AY 1/07 R , BSGE 101, 49 = SozR 4-3520 § 2 Nr. 2 = InfAuslR 2009, 29 = FEVS 60, 193 = Breith 2009, 927).

    Das BSG (Urteil vom 17. Juni 2008 B 8/9b AY 1/07 R, a. a. O.) hat hierzu (in RdNr 14 des Urteils) ausgeführt, dass dies schon der Wortlaut in § 2 AsylbLG ("abweichend von den §§ 3 - 7") belegt.

    Nur ergänzend wird auch hierfür auf das Urteil des BSG vom 17. Juni 2008 (B 8/9b AY 1/07 R, a. a. O., RdNr 20 ff.) hingewiesen, wonach ausschließlich (ungekürzte) Leistungen nach § 2 AsylbLG zur Erfüllung der Vorbezugszeiten herangezogen werden können; selbst unter Berücksichtigung der Abhilfebescheide der Gemeinde D. werden die erforderlichen 36 Monate (bzw 48 Monate ab dem 28. August 2007) nicht erreicht.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09

    Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2011 - L 8 AY 45/11
    Nachdem während des erstinstanzlichen Verfahrens mit Abhilfebescheid der Gemeinde D. vom 3. März 2010 für weitere sechs Tage ein Anspruch auf ungekürzte Grundleistungen nach § 3 AsylbLG anerkannt wurde (Leistungsbezug nunmehr bis Ende 2006 19 Monate ungekürzte Leistungen nach § 3 AsylbLG, 26 Monate nach § 1a AsylbLG gekürzte Leistungen), stellte die Klägerin am 17. August 2010 erneut einen PKH-Antrag und beantragte in der Hauptsache hilfsweise unter Hinweis auf den Vorlagebeschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 26. Juli 2010 L 20 AY 13/09 , ihr Leistungen in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Höhe zu gewähren.

    Der Senat teilt die Auffassung des LSG Nordrhein-Westfalen (Vorlagebeschluss vom 26. Juli 2010 L 20 AY 13/09 , juris; das Normenkontrollverfahren ist bei dem Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvL 10/10 anhängig), dass die genannten Grundleistungsregelungen in § 3 AsylbLG gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verstoßen.

    Die Grundleistungsbeträge sind zu niedrig, um ein menschenwürdiges Existenzminimum sicherzustellen und ihre Bemessung erfolgte "ins Blaue hinein" ohne Anwendung eines verfassungsgemäßen Verfahrens der Bemessung der sicherzustellenden Bedarfe (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Juli 2010, aaO, Rdnrn 85 und 97).

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2011 - L 8 AY 45/11
    Nach überwiegender Auffassung in Lehre und Rechtsprechung sind die Bewilligung von PKH versagende Beschlüsse nicht der materiellen Rechtskraft fähig (vgl BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - IV ZB 43/03 -, NJW 2004, 1805 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 02.09.2010 - 1 BvR 1974/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Beratungshilfe wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2011 - L 8 AY 45/11
    Dies sind Alternativen, die verständige Beteiligte wählen würden, die bei ihrer Entscheidung für die Inanspruchnahme von Rechtsrat bzw. die Einlegung von Rechtsbehelfen auch die hierdurch entstehenden Kosten berücksichtigen und vernünftig abwägen (vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 2. September 2010 1 BvR 1974/08 RdNr 13, ZFSH/SGB 2010, 678 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2011 - L 8 AY 45/11
    Das BVerfG hatte bereits in einer früheren Entscheidung (Beschluss vom 18. November 2009 1 BvR 2455/08 , NJW 2010, 988 = FamRZ 2010, 188) die Versagung von PKH in einem Verfahren nicht beanstandet, bei dem die einschlägige Rechtsfrage auch in anderen Verfahren in der Revisionsinstanz (sog. unechte Musterverfahren) anhängig war.
  • BVerfG, 06.05.2009 - 1 BvR 439/08

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2011 - L 8 AY 45/11
    Dies wäre mit der verfassungsrechtlich gebotenen weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl hierzu nur BVerfG Beschluss vom 6. Mai 2009 1 BvR 439/08 , JURIS) nicht vereinbar.
  • BSG, 23.10.1985 - 7 RAr 54/84
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2011 - L 8 AY 45/11
    Anders als bei der früheren gegenüber dem Arbeitslosengeld niedrigeren Arbeitslosenhilfe, bei der mit der Bedürftigkeit eine weitere Anspruchsvoraussetzung zu erfüllen war (s. hierzu BSG-Urteil vom 23. Oktober 1985 7 RAr 54/84 , juris), normiert § 3 AsylbLG keine zusätzlichen Anspruchsvoraussetzung für den Personenkreis, der nicht in den Genuss der Analogleistungen nach § 2 AsylbLG kommt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2011 - L 8 AY 35/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2011 - L 8 AY 45/11
    Die vom LSG Nordrhein-Westfalen im Vorlagebeschluss vom 26. Juli 2010 angenommene Verfassungswidrigkeit von § 3 Abs. 2 AsylbLG würde sich hier entscheidungserheblich auswirken, der erkennende Senat hat zudem mit Beschluss vom 16. Februar 2011 (L 8 AY 35/10 B u.a.) deutlich gemacht, dass er die Auffassung des LSG Nordrhein-Westfalen zur Verfassungswidrigkeit von § 3 Abs. 2 AsylbLG teilt.
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